AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2010, gültig bis auf Widerruf
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von MMag. Astrid Fallosch, greeneyes, Agentur für authentische Kommunikation, in den Bereichen:
1. Beratung in allen Fragen der Marketingkommunikation, bestehend aus den Kommunikationsinstrumenten Werbung, Verkaufsförderung, Direkt-Marketing, Public Relations, Corporate Identity bezüglich Geschäfts- und Produktausstattung.
2. Planung, Entwicklung, Umsetzung, Gestaltung, Durchführung und Controlling bzw. Produktion aller Kommunikationsinstrumente und -maßnahmen.
3. Marketing- & Multimedia Coaching
1 Geltung
1.1. greeneyes, Agentur für authentische Kommunikation – im Folgenden als Greeneyes bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von greeneyes ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem
Sinn und Zweck am nächsten kommt zu ersetzen.
2 Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von greeneyes bzw. der Auftrag des
Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von greeneyes sind
freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei greeneyes
gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch greeneyes zustande. Die
Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass greeneyes
zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den
Auftrag annimmt.
3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der
Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des
Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen greeneyes (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen,
Bürstenabzüge, Blaupausen, Proofs, Kontroll- und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen
und binnen drei tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden
genehmigt.
3.3. Der Kunde wird greeneyes unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für
die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Vorgängen informieren, die für
die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der
Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht,
dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben
von greeneyes wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten
Unterlagen (Fotos, Logos, etc) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder
sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Greeneyes haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger
Rechte. Wird Greeneyes wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält
der Kunde Greeneyes schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch
eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4 Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
4.1. Greeneyes ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der
Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige
Leistungen zu substituieren („Besorgungshilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungshilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des
Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Greeneyes wird Besorgungshilfen sorgfältig auswählten und darauf achten, dass diese über die
erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5 Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Greeneyes bemüht sich, die vereinbarten Termin einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er greeneyes eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an greeneyes.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit greeneyes.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragsnehmern von greeneyes – entbinden greeneyes jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6 Rücktritt vom Vertrag
Greeneyes ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn:
6.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
6.2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von greeneyes weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von greeneyes eine taugliche Sicherheit leistet.
7 Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von greeneyes für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Greeneyes ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes die Bezahlung unmittelbar nach der erfolgten Bestellung bzw. Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält greeneyes mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in Höhe von 15 % des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von greeneyes, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von greeneyes erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge von greeneyes sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von greeneyes schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird greeneyes den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten von greeneyes, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt greeneyes eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an greeneyes zurückzustellen.
8 Zahlung
8.1. Die Rechnungen von greeneyes werden netto Kassa ohne jede Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anders vereinbart wurde, binnen acht Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von greeneyes.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann greeneyes sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von greeneyes aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von greeneyes schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9 Präsentationen
9.1. Briefing: Die für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge notwendigen Vorgespräche im Hinblick auf eine spätere eventuelle Beauftragung sind kostenlos und unverbindlich, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen.
9.2. Abschlagshonorar: Für die Teilnahme an Präsentationen steht greeneyes ein angemessenes Abschlagshonorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von greeneyes für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Das Abschlagshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrages auf das entsprechende Honorar angerechnet.
9.3. Erhält greeneyes nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von greeneyes, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von greeneyes; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich von greeneyes zurück zu stellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von greeneyes nicht zulässig.
9.4. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlagen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.5. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von greeneyes im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei greeneyes. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten nach Vereinbarung bezahlt, überträgt greeneyes das ausschließliche Nutzungsrecht hieran auf den Auftraggeber. Der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie der jeweils eingeräumten Nutzungsart bestimmen sich nach dem vereinbarten oder für greeneyes erkennbaren Verwendungszweck.
9.6. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von greeneyes gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist greeneyes berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10 Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen von greeneyes einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von greeneyes und können von greeneyes jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit greeneyes darf der Kunde die Leistungen von greeneyes nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von greeneyes setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von greeneyes dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen von greeneyes, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von greeneyes – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen von greeneyes, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob die Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von greeneyes erforderlich. Dafür steht greeneyes und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen von greeneyes bzw. von Werbemitteln, für die greeneyes konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von greeneyes notwendig.
10.5. Dafür steht greeneyes im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem vierten Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
11 Kennzeichnung
11.1. Greeneyes ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf greeneyes und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Greeneyes ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
11.3. Gewährleistung und Schadenersatz
11.4. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch greeneyes schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch greeneyes zu.
11.5. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessner Frist behoben, wobei der Kunde greeneyes alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Greeneyes ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese möglich ist, oder für greeneyes mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
11.6. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von greeneyes ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
11.7. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von greeneyes beruhen.
11.8. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
11.9. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
12 Haftung
12.1. Greeneyes wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von greeneyes für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn greeneyes ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet greeneyes nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
12.2. Greeneyes haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
13 Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und greeneyes ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Erfüllungsort ist Sitz von greeneyes: 9500 Villach, Adalbert Stifter Straße 42, Österreich.
14.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen greeneyes und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von greeneyes örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
15 Einverständniserklärung im Sinne des § 107 TKG
Der Angebotsempfänger bzw. Kunde erklärt sich damit einverstanden, über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 107 der Telekommunikationsgesetzes (z.B. Telefon, Email, Fax) von greeneyes kontaktiert zu werden. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
